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Eheschließung und Ehebeurkundung

gebührenpflichtig

Beschreibung

Das Paar meldet die beabsichtigte Eheschließung persönlich an. Ist einer der Beteiligten verhindert, muss er eine schriftliche Beitrittserklärung der/des Partnerin/Partners mitbringen.

Die Angaben und vorzulegenden Nachweise dienen der Prüfung der Ehefähigkeit der Partner und der Ermittlung etwaiger Eheverbote.

 

Zur weiteren Besprechung und Prüfung können Sie gerne einen Termin im Standesamt vereinbaren. 

  • Bescheinigung des Meldeamtes
  • beglaubigte(r) Abschrift/Auszug der Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Fragebogen zum Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland / zur Anmeldung der Eheschließung (siehe unten)

Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister. Diesen erhalten Sie beim Standesamt Ihrer letzten Eheschließung.

Zwischen der Anmeldung und der Eheschließung dürfen nicht mehr als sechs Monate vergehen, da sonst eine erneute Prüfung der Voraussetzungen und eine neue Anmeldung erfolgen muss.

Die Abschrift der Geburtsurkunde darf nicht älter als sechs Monate sein.

Der Fragebogen aus der Dienstleistung Ehefähigkeitszeugnis mit dem Titel "Fragebogen zum Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland / zur Anmeldung der Eheschließung" ist für ebenfalls auszufüllen. Sie finden den Vordruck unter der Dienstleistung Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis. Einen Link zur Dienstleistung finden Sie unten unter Verwandte Dienstleistungen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen