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Melderegisterauskunft

gebührenpflichtig

Beschreibung

Es wird zwischen zwei Arten der Melderegisterauskunft unterschieden.

Einfache Melderegisterauskünfte:

Hierbei handelt es sich um Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Erteilung der Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.

Erweiterte Melderegisterauskünfte:

Das sind neben den Auskünften zur einfachen Meldeauskunft unter anderem auch Auskünfte über Tag und Ort der Geburt, frühere Namen, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet/verpartnert oder nicht), Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzlicher Vertreter sowie Sterbetag- und ort.

Die Auskunft ist nur zulässig, wenn der Anfragende ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft darlegt.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin. 

 

Um eine gesuchte Person eindeutig aus dem Melderegister ermitteln zu können, ist die Angabe von Suchmerkmalen erforderlich. Die Anfragen sollten daher möglichst folgende Daten der gesuchten Person enthalten: Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum oder letzte bekannte Anschrift.

Sollte die gesuchte Person nicht in Jüchen gemeldet sein, wird die Gebühr auch für eine Negativauskunft erhoben.

Name Typ Kosten
Einfache Melderegisterauskunft Gebuehr 11,00 EUR
Erweiterte Melderegisterauskunft Gebuehr 15,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen