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Fahrradbox - Anmietung am Bahnhof in Jüchen und Hochneukirch
Beschreibung
Allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Jüchen und weiteren Gemeinden ist es möglich, eine Fahrradbox an den Bahnhöfen in Jüchen und Hochneukirch anzumieten. Vorausgesetzt ist eine Verfügbarkeit einer Box.
Sollte es zu einer Einigung kommen, wird ein Vertrag aufgesetzt. Dieser ist ab Unterschrift bis zum Jahresende gültig. Sollte nicht fristgerecht gekündigt werden, verlängert sich dieser um ein weiteres Jahr.
Kündigungen sind schriftlich einzureichen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Fälligkeit der Miete bei Verlängerung ist der 31.01.
Voraussetzung für ein Mietverhältnis ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. eines gültigen Reisepasses und eines noch mindestens einen Monat gültigen Zeitfahrausweises, der auf den Mietenden ausgestellt ist und den Bahnhof in Jüchen bzw. Hochneukirch tariflich einschließt.
Name | Typ | Kosten |
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Einmalige Kaution bei erstmaliger Anmietung | $kosten.typ | 30,00 EUR |
Mietpreis pro Monat | Benutzungsgebuehr | 6,00 EUR |
Zuständige Einrichtungen
- Amt für öffentliche Infrastruktur
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- Wilhelmstraße 8
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-6705
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E-Mail: andre.michaelis@juechen.de
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