Abfallentsorgung - Abfallentsorgungsgebühren
Beschreibung
Die Abfallentsorgungsgebühren werden nach Volumen und der Anzahl der vorhandenen Abfallgefäße erhoben.
Die Benutzungsgebühr beträgt 2,201 €/ l für den Restabfall und 0,44 €/ l Biomüll, mithin jährlich bei 14- tägiger Leerung.
In den Monaten von Dezember bis Januar erfolgt die Leerung der Biotonne monatlich.
Für vorübergehend mehr anfallenden Rest- oder Biomüll, können die von der Stadt zugelassenen 70 l Abfallsäcke für 5,00 € im Bürgerbüro erworben werden.
Für die Änderung von Restmüll- und Biomüll-Abfallgefäßen in einer anderen benötigten Größe ist eine Gebühr in Höhe von 21,00 € zu zahlen. Weitere Informationen zur Änderung einer Mülltonnengröße erhalten Sie unter Verwandte Dienstleistungen > Abfallentsorgung - Mülltonnen erhalten oder tauschen
§§ 4, 6 KAG NRW in Verbindung mit der aktuellen Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren der Stadt Jüchen
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
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Restmüll, 40 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 88,04 EUR | |
Restmüll, 60 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 132,06 EUR | |
Restmüll, 80 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 176,08 EUR | |
Restmüll, 120 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 264,12 EUR | |
Restmüll, 180 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 396,18 EUR | |
Restmüll, 240 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 528,24 EUR | |
Restmüll, 770 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 1.694,77 EUR | |
Restmüll, 1.100 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 2.383,70 EUR | |
70 Liter Abfallsäcke für mehr anfallenden Rest- oder Biomüll | Keine Angabe | 5,00 EUR | Die Abfallsäcke erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Jüchen. Dieses befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses. |
Biomüll, 80 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 35,20 EUR | |
Biomüll, 120 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 52,80 EUR | |
Biomüll, 240 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 105,60 EUR |
Die individuelle Gebührenhöhe und Zahlungsfälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrem Abgabenbescheid, der jährlich für jeden Grundstücks- und Wohneigentümer ausgestellt wird.
Zuständige Einrichtungen
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Amt für öffentliche Infrastruktur
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- Wilhelmstraße 8
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02165 915-6705
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E-Mail: andre.michaelis@juechen.de