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Abfallentsorgung - Abfallentsorgungsgebühren

Beschreibung

Die Abfallentsorgungsgebühren werden nach Volumen und der Anzahl der vorhandenen Abfallgefäße erhoben.

Die Benutzungsgebühr beträgt 2,167 €/ l für den Restabfall und 0,433 €/ l Biomüll, mithin jährlich bei 14- tägiger Leerung.

In den Monaten von Dezember bis Januar erfolgt die Leerung der Biotonne monatlich.     

Für vorübergehend mehr anfallenden Rest- oder Biomüll, können die von der Stadt zugelassenen 70 l Abfallsäcke für 5,00 € im Bürgerbüro erworben werden.

Für die Änderung von Restmüll- und Biomüll-Abfallgefäßen in einer anderen benötigten Größe ist eine Gebühr in Höhe von 21,00 € zu zahlen. Weitere Informationen zur Änderung einer Mülltonnengröße erhalten Sie unter Verwandte Dienstleistungen > Abfallentsorgung - Mülltonnen erhalten oder tauschen

§§ 4, 6 KAG NRW in Verbindung mit der aktuellen Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren der Stadt Jüchen

Name Typ Kosten Beschreibung
Restmüll, 40 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 86,68 EUR
Restmüll, 60 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 130,02 EUR
Restmüll, 80 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 173,36 EUR
Restmüll, 120 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 260,04 EUR
Restmüll, 180 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 390,06 EUR
Restmüll, 240 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 520,08 EUR
Restmüll, 770 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 1.668,59 EUR
Biomüll, 240 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 103,92 EUR
Biomüll, 80 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 34,64 EUR
Restmüll, 1.100 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 2.383,70 EUR
Biomüll, 120 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 51,96 EUR
70 Liter Abfallsäcke für mehr anfallenden Rest- oder Biomüll $kosten.typ 5,00 EUR Die Abfallsäcke erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Jüchen. Dieses befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses.

Die individuelle Gebührenhöhe und Zahlungsfälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrem Abgabenbescheid, der jährlich für jeden Grundstücks- und Wohneigentümer ausgestellt wird.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen