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Abfallentsorgung - Abfallentsorgungsgebühren
Beschreibung
Die Abfallentsorgungsgebühren werden nach Volumen und der Anzahl der vorhandenen Abfallgefäße erhoben.
Die Benutzungsgebühr beträgt 2,167 €/ l für den Restabfall und 0,433 €/ l Biomüll, mithin jährlich bei 14- tägiger Leerung.
In den Monaten von Dezember bis Januar erfolgt die Leerung der Biotonne monatlich.
Für vorübergehend mehr anfallenden Rest- oder Biomüll, können die von der Stadt zugelassenen 70 l Abfallsäcke für 5,00 € im Bürgerbüro erworben werden.
Für die Änderung von Restmüll- und Biomüll-Abfallgefäßen in einer anderen benötigten Größe ist eine Gebühr in Höhe von 21,00 € zu zahlen. Weitere Informationen zur Änderung einer Mülltonnengröße erhalten Sie unter Verwandte Dienstleistungen > Abfallentsorgung - Mülltonnen erhalten oder tauschen
§§ 4, 6 KAG NRW in Verbindung mit der aktuellen Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren der Stadt Jüchen
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Restmüll, 40 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 86,68 EUR | |
Restmüll, 60 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 130,02 EUR | |
Restmüll, 80 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 173,36 EUR | |
Restmüll, 120 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 260,04 EUR | |
Restmüll, 180 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 390,06 EUR | |
Restmüll, 240 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 520,08 EUR | |
Restmüll, 770 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 1.668,59 EUR | |
Biomüll, 240 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 103,92 EUR | |
Biomüll, 80 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 34,64 EUR | |
Restmüll, 1.100 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 2.383,70 EUR | |
Biomüll, 120 Liter, Gebühr pro Jahr | Benutzungsgebuehr | 51,96 EUR | |
70 Liter Abfallsäcke für mehr anfallenden Rest- oder Biomüll | $kosten.typ | 5,00 EUR | Die Abfallsäcke erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Jüchen. Dieses befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses. |
Die individuelle Gebührenhöhe und Zahlungsfälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrem Abgabenbescheid, der jährlich für jeden Grundstücks- und Wohneigentümer ausgestellt wird.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für öffentliche Infrastruktur
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- Wilhelmstraße 8
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-6705
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E-Mail: andre.michaelis@juechen.de
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