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Abfallentsorgung - Abfallentsorgungsgebühren

Beschreibung

Die Abfallentsorgungsgebühren werden nach Volumen und der Anzahl der vorhandenen Abfallgefäße erhoben.

Die Benutzungsgebühr beträgt 2,201 €/ l für den Restabfall und 0,44 €/ l Biomüll, mithin jährlich bei 14- tägiger Leerung.

In den Monaten von Dezember bis Januar erfolgt die Leerung der Biotonne monatlich.     

Für vorübergehend mehr anfallenden Rest- oder Biomüll, können die von der Stadt zugelassenen 70 l Abfallsäcke für 5,00 € im Bürgerbüro erworben werden.

Für die Änderung von Restmüll- und Biomüll-Abfallgefäßen in einer anderen benötigten Größe ist eine Gebühr in Höhe von 21,00 € zu zahlen. Weitere Informationen zur Änderung einer Mülltonnengröße erhalten Sie unter Verwandte Dienstleistungen > Abfallentsorgung - Mülltonnen erhalten oder tauschen

§§ 4, 6 KAG NRW in Verbindung mit der aktuellen Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren der Stadt Jüchen

Name Typ Kosten Beschreibung
Restmüll, 40 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 88,04 EUR
Restmüll, 60 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 132,06 EUR
Restmüll, 80 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 176,08 EUR
Restmüll, 120 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 264,12 EUR
Restmüll, 180 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 396,18 EUR
Restmüll, 240 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 528,24 EUR
Restmüll, 770 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 1.694,77 EUR
Restmüll, 1.100 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 2.383,70 EUR
70 Liter Abfallsäcke für mehr anfallenden Rest- oder Biomüll Keine Angabe 5,00 EUR Die Abfallsäcke erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Jüchen. Dieses befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses.
Biomüll, 80 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 35,20 EUR
Biomüll, 120 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 52,80 EUR
Biomüll, 240 Liter, Gebühr pro Jahr Benutzungsgebuehr 105,60 EUR

Die individuelle Gebührenhöhe und Zahlungsfälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrem Abgabenbescheid, der jährlich für jeden Grundstücks- und Wohneigentümer ausgestellt wird.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen