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Gaststättenerlaubnis

Beschreibung

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, in der alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden und die jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis.

Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen.

§ 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Gaststättengesetz

Neben dem beigefügten Formular reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Personalausweis / Pass
  • Bauzeichnungen (Grundriss- und Lageplan) von allen Etagen, in denen sich Betriebsräume befinden, in dreifacher Ausfertigung
  • Pachtvertrag / Mietvertrag über die Gaststättenräume
  • Führungszeugnis für Behörden der Belegart „O“ – nicht älter als drei Monate (zu beantragen bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde, sofern Sie in der Stadt Jüchen wohnen, können Sie hier ein Fürhungszeugnis beantragen)
  • Gewerbezentralregisterauskunft (zu beantragen bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde, sofern Sie in der Stadt Jüchen wohnen, können Sie die Gewerbezentralregiserauskunft hier beantragen)
  • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, diese erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss
  • Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes: Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • Auskunft aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes
  • Handelsregisterauszug (Soweit im Handelsregister eingetragen)
  • Beglaubigte Ablichtung des Gesellschaftervertrages (Nur bei juristischen Personen)

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