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Bauaktenarchiv

gebührenpflichtig

Beschreibung

Das Amt für Bauberatung und Bauordnung besitzt zu fast allen Gebäuden, die rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil umfangreiche Unterlagen (Bauakten). Hierzu gehören Bauvorlagen, wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen.

Das Amt bietet Eigentümern der Grundstücke oder deren Bevollmächtigten die Möglichkeit, diese Bauakten einzusehen und fertigt notwendige Kopien an. Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen, dass Sie Eigentümer des Grundstückes oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter sind.

Eigentümernachweis, Vollmacht des Eigentümers

Vor der Durchführung einer Akteneinsicht ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Auch wenn keine Bauakte vorhanden ist, löst die Beantragung einen Verwaltungsaufwand aus (Antragsbearbeitung, Archivrecherche) und ist gebührenpflichtig. 

Die Mindestgebühr beträgt 24,00 Euro. 

Weitere Kosten entstehen ggf. durch die digitale Bereistellung von Unterlagen oder Kopierkosten. 

  • Feststellung aus Konten und Akten je angefangene halbe Stunde wie z.B. Archivgang: 24,00 Euro
  • Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4  für die ersten 10 Seiten: je 0,70 Euro 
  • ab der 11. Seite: je 0,40 Euro
  • größerere Formate als DIN A4; je 0,90 Eur
  • Farbkopien DIN A4: je 1,20 Euro
  • Farbkopien DIN A3: je 1,70 Euro
  • Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger je angefangene 10 min.: 8,00 Euro 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen