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An- und Abmeldung von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten

Kurzbeschreibung

Der Vergnügungssteuer unterliegen das Halten von Geldspiel-, und Unterhaltungsapparaten in Spielhallen und Gaststätten oder ähnlichen Räumen.

Beschreibung

Die Stadt Jüchen erhebt aufgrund der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer eine Steuer auf das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Geräten. Der Halter hat dann die erstmalige Aufstellung eines Apparates und jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Apparate an einem Aufstellort bis zum 7. Werktag des folgenden Kalendermonats schriftlich anzuzeigen.

Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen