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Fischereischein

gebührenpflichtig

Beschreibung

Ab dem 01.04.2024 erfolgt die Beantragung und Ausgabe der Fischereischeine zentralisiert beim Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss. Somit kann die Beantragung des Fischereischeins nicht mehr im Bürgerbüro Ihres Wohnorts erfolgen.

Die Beantragung sowie die Bezahlung erfolgen ausschließlich online. Nutzen Sie dafür das Antragsformular über den untenstehenden Link. Am Ende des Antrags werden Sie automatisch zur Bezahlung weitergeleitet. Sie haben über das E-Payment die Möglichkeit per Paypal, Kreditkarte, Giropay oder per Sepa Lastschrift zu bezahlen.

Bereits ausgestellte Fischereischeine werden nicht mehr verlängert. Anstelle einer Verlängerung wird ein neuer Fischereischein ausgestellt und per Post zugesandt.

Die Ausstellung eines Fischereischeins kann erst nach bestandener Fischerprüfung erfolgen. Für den Fall, dass Sie weitere Informationen zur Prüfung benötigen oder Sie noch keine Fischerprüfung absolviert haben und sich dazu anmelden wollen, folgen Sie bitte den jeweils untenstehenden Links. Bei der Anmeldung zur Fischerprüfung haben Sie die Möglichkeit, den Fischereischein direkt mitzubeantragen, sodass dieser nach bestandener Prüfung direkt mitgenommen werden kann.

Der Fischereischein wird nur für Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Kreises Neuss ausgestellt. Dabei ist die Wahl zwischen einem Jahres- oder einem Fünfjahresfischereischein möglich.

  • 1 Passfoto
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Prüfungszeugnis der Fischerprüfung
  • Bestandene Fischerprüfung
  • Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss
  • 16,00 Euro Jahresfischereischein
  • 48,00 Euro Fünfjahresfischereischein
  •   8,00 Euro Jugendfischereischein