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Anmeldung bei der Meldebehörde
Kurzbeschreibung
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist die Anmeldung der neuen Wohnung bei der Meldebehörde erforderlich. Eine Erklärung ist bei Änderungen in Bezug auf Haupt- und Nebenwohnungen nötig.
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man verpflichtet sich entsprechend an- bzw. umzumelden (Meldepflicht).
Eine vorzeitige Meldung ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Meldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und ist auch für Nebenwohnsitze vorgeschrieben. Die Abmeldung für Wohnsitzwechsel innerhalb der Bundesrepublik wird von der Zuzugsgemeinde vorgenommen.
Sofern Sie die Bundesrepublik dauerhaft verlassen, ist eine Abmeldung in der letzten Wohnsitzgemeinde vorzunehmen.
Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin.
- gültiger Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung bei Mietern
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt Bürgerbüro
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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- Telefon:
02165 915-3233 - E-Mail:
buergerbuero@juechen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3212
-
E-Mail: marion.krahwinkel@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3211
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E-Mail: andrea.peters@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3210
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E-Mail: claudia.willkomm@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3208
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E-Mail: christian.jennessen@juechen.de
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