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Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung I

gebührenpflichtig

Beschreibung

Wenn Sie aus einer Kommune des Rhein-Kreises Neuss zuziehen oder innerhalb der Stadt Jüchen umziehen, ist eine Adressänderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) Ihres Privatfahrzeuges im Bürgerbüro möglich. Der neue Wohnsitz muss jedoch vorher angemeldet werden.

Jedoch ist nur die erstmalige Änderung der Zulassungsbescheinigung bzw. des Kfz-Scheins im Bürgerbüro der Stadt Jüchen möglich. Eine Änderung ist nicht möglich, wenn die Anschrift bereits bei einer vorherigen Anschriftenänderung durch das Bürgerbüro überklebt wurde. 

Eine Anschriftenänderung bei Firmenfahrzeugen oder bei einem Zuzug außerhalb des Rhein-Kreises Neuss muss weiterhin im Straßenverkehrsamt erfolgen.

Ebenfalls ist die Bevollmächtigung von anderen Personen möglich.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin. 

Für Fahrzeughalter*innen:

  • Zulassungsbescheinigung/Kfz-Schein
  • Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) 

Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist (bzw. werden soll), nicht persönlich erscheint, benötigt die beauftragte Person immer:

  • eine schriftliche Vollmacht
  • den Lichtbildausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat

Das Fahrzeug muss unverzüglich umgemeldet werden.

Sofortige Änderung nach Prüfung 

Sie ziehen innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Jüchen zu oder innerhalb der Stadt Jüchen um.

Erstmalige Änderung in der Zulassungsbescheinigung: bitte beachten Sie, dass die Änderung nur erfolgen kann, wenn die Bescheinigung noch nicht überklebt wurde. 

Sie können die Anschrift der Zulassungsbescheinigung direkt bei der Um-/Anmeldung ändern lassen und erhalten einen Aufkleber auf die Zulassungbescheinigung.

Dafür ist ein persönliches Erscheinen im Bürgeramt notwendig.

Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung I - 11,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen