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Anzeige einer Geburt

gebührenfrei

Kurzbeschreibung

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Beschreibung

Für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig. Unabhängig vom Wohnsitz der Eltern werden alle Kinder, die in Jüchen geboren werden, durch das Standesamt Jüchen beurkundet. 

Sie erhalten im Krankenhaus ein Merkblatt mit allen Informationen über die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen. Außerdem erhalten Sie ein Formular, auf welchem Sie den/die Vornamen für das Kind eintragen und angeben können, ob Sie neben den gebührenfreien Geburtsurkunden für Elterngeld, Kindergeld und die Krankenkasse weitere, gebührenpflichtige Geburtsurkunden erhalten möchten.

In der Regel kann die Anmeldung über den Online-Antrag erfolgen. 

Sollte in Ausnahmefällen eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, setzen wir uns mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung in Verbindung

Ist eine vertrauliche Geburt geplant, so wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder an das Krankenhaus oder die sonstige Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird.

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, müssen Sie die Geburt persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche anzeigen. Sind Sie an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Dabei ist es egal, wo Sie zum Zeitpunkt der Geburt gemeldet sind.

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen