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Anträge auf Aufstellung von Verkehrszeichen, dauerhaft oder vorübergehend (z.B. Halteverbote für Wohnungsumzüge, Container)

gebührenpflichtig

Beschreibung

In begründeten Einzelfällen (beispielsweise für Umzüge oder Aufstellung von Containern) ist es möglich Ihnen zu genehmigen ein temporäres Halteverbot aufzustellen. Dieses wird vom Bauhof der Stadt Jüchen jedoch weder verliehen oder aufgestellt und muss daher vom Antragsteller organisiert werden.

Sollten Sie grundsätzliche Hinweise zu problematischen Verkehrssituationen melden wollen, die evt. durch Verkehrzeichen verhindert werden könnten, nehmen Sie gerne Kontakt zu den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter auf.

Name Typ Kosten
Temporäre Halteverbote Verwaltungsgebuehr 40,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen