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Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht / Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
Kurzbeschreibung
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nicht automatisch gewährt. Sie können diese bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung oder bei Schwerbehinderung mit "RF-Merkzeichen" beantragen.
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Sofern Sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II erhalten wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter, falls sie diese Bescheinigung nicht mit dem Bewilligungsbescheid erhalten haben. In der Regel ist die letzte Seite des Bewilligungsbescheides die Bescheinigung, die unter Angabe der Beitragsnummer an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gesendet werden muss.
Sofern Sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII sind wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Jüchen.
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Sozialamtes:
Mo-Mi 8:30 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:30 bis 12 Uhr
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sozialamt Sachgebiet Asyl, BuT, Wohnungsbindung
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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- Sozialamt Sachgebiet Sozialhilfe SGB XII und Wohngeld
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-5001
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E-Mail: marina.thiele@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-5002
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E-Mail: roswitha.wypukol@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-5005
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E-Mail: daniela.schoenen@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-5009
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E-Mail: julia.schmidt@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-5004
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E-Mail: ina.homann@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-5006
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E-Mail: vera.hueskens@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-5003
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E-Mail: victoria.langenberg@juechen.de
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