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Aufstellerlaubnis Geldspielgeräte / Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellortes
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Aufstellerlaubnis Geldspielgeräte
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür gem. § 33 c Abs. 1 der Gewerbeordnung die Erlaubnis der am Wohnort des Gewerbetreibenden zuständigen Behörde.
Der Antrag ist formlos schriftlich, unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen (s.u.) zu stellen. Die Gebühr in Höhe von 2000,00 Euro ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Bescheinigung geeigneter Aufstellort für Geldspielgeräte
Die Aufstellung von Geldspielgeräte darf nur erfolgen, wenn der Aufsteller eine ihm erteilte schriftliche Bestätigung über die Geeignetheit des jeweiligen Aufstellortes besitzt (§ 33 c) Absatz 3 GewO).
Die Bescheinigung ist formlos schriftlich unter Beifügung der Aufstellerlaubnis und von Bauplänen aus denen der Aufstellort ersichtlich ist, zu beantragen. Die Bescheinigung für Aufstellorte im Stadtgebiet Jüchen werden nach einer Ortsbesichtigung durch das hiesige Ordnungsamt ausgestellt. Es erfolgt eine Ortsbesichtigung durch das Ordnungsamt.
Die Kosten in Höhe von 75,00 Euro sind bei der Antragstellung zu entrichten.
- Online-Antrag
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Nachweis der unternehmerischen Rechtsform bei z.B. GmbH, e.K. (Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrages)
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und im Insolvenzregister
- Teilnahmebescheinigung einer IHK-Unterrichtung
- Ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Aufstellerlaubnis Geldspielgeräte | Gebuehr | 2.000,00 EUR |
Bescheinigung geeigneter Aufstellort für Geldspielgeräte | Gebuehr | 75,00 EUR |
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
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Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3208
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E-Mail: christian.jennessen@juechen.de
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