BIS: Suche und Detail

Ausschankgenehmigung - Einmalige Gestattung

gebührenpflichtig

Beschreibung

Zum Ausschenken von alkoholischen Getränken bei kurzzeitigen Anlässen, wie z.B. Schützenfesten, Straßen-,
Sommer- und Vereinsfesten, Karnevalsveranstaltungen, Scheunenfesten oder Sportveranstaltungen, ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz- die sogenannte Gestattung (Ausschankgenehmigung, Schankerlaubnis) - erforderlich. Damit wird der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet.
Die Gebühr für diese, auf die Veranstaltung begrenzte, Genehmigung beträgt 58,00 Euro. Das Antragsformular finden Sie rechts bei den Onlinediensten.

Für Ausrichter die im Besitz einer Reisegewerbekarte mit Alkoholausschankgenehmigung sind, entfällt die Antragspflicht.
Sie müssen das Ordnungsamt (Ordnungsamt@juechen.de) lediglich über die Art, Ort, Datum und Uhrzeit(en) der Veranstaltung informieren und dem Schreiben oder der E-Mail eine Kopie des Ausweises und der Reisegewerbekarte beifügen. In diesen Fällen werden keine Gebühren erhoben.

 

 § 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Gaststättengesetz (GastG) 

Die Beantragung sollte möglichst vier bis sechs Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

Die Ausschankgenehmigung sollte vier bis sechs Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden. 

Für die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung ist es gegebenenfalls erforderlich, dass Sie weitere gebührenpflichtige Erlaubnisse beantragen bzw. weitere Unterlagen vorlegen müssen. Die für die Veranstaltung erforderlichen Anträge sind mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Stadtverwaltung Jüchen zu stellen.

58,00 Euro