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Baulastenverzeichnis

gebührenpflichtig

Kurzbeschreibung

Das Baulastverzeichnis enthält wichtige Informationen über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten. Diese Auskünfte sind entscheidend, um die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Bauvorhabens zu klären und mögliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen. 

Beschreibung

Im Baulastenverzeichnis ist aufgeführt, welche Baulasten auf einem bestimmten Grundstück liegen. Zweck einer Baulast ist es, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger öffentlich-rechtliche Hindernisse einer Bebauung auszuräumen, damit die Erteilung einer Baugenehmigung möglich wird. 

Dabei handelt es sich um freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge auf dem jeweiligen Grundstück zu tun, dulden, oder zu unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. 

In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen, wie Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

Beispiele für Baulasten:

  • Abstandflächenbaulast 
    Hält ein Bauvorhaben die erforderliche Abstandfläche zur Grundstücksgrenze nicht ein, so kann die Grundstücksnachbarin oder der Grundstücksnachbar die fehlende Abstandfläche durch Abgabe einer Baulasterklärung auf ihr bzw. sein Grundstück übernehmen. Die Grundstücksnachbarin oder der Grundstücksnachbar muss dann auf ihrem bzw. seinem Grundstück neben der für ihr bzw. sein Bauvorhaben erforderlichen Abstandfläche zusätzlich die durch die Baulasterklärung übernommene Abstandfläche einhalten. 
  • Erschließungsbaulast 
    Ist ein Baugrundstück nicht ausreichend erschlossen, kann dieser Mangel durch Unterzeichnung einer Baulasterklärung mit Einräumung eines - je nach Bedarf - Geh-, Fahr- und/oder Leitungsrechtes beseitigt werden. 
  • Stellplatznachweis 
    Ein notwendiger Stellplatz kann außer auf dem Baugrundstück auch auf einem geeigneten Grundstück in der näheren Umgebung errichtet werden. Dieser Stellplatz ist durch eine entsprechende Baulasterklärung für das Baugrundstück abzusichern. 
  • Vereinigungsbaulast 
    Ein Gebäude darf auf mehreren Grundstücken nur dann errichtet werden, wenn die betroffenen Grundstücke mittels Baulast baurechtlich zu einem Grundstück vereinigt wurden. Durch diese Vereinigungsbaulast wird die Überbauung von Grundstücksgrenzen ermöglicht. 

Für eine Auskunft benötigt:

  • Eigentumsnachweis oder berechtigtes Auskunftsinteresse
  • Rechnungsanschrift
  • Vollmacht der/des Eigentümerin/Eigentümers bzw. Maklerauftrag

Die Eintragung einer Baulast ist gebührenpflichtig (zu Lasten des Begünstigten / Antragsteller).

Die Löschung einer Baulast sowie die Baulastenauskunft sind gebührenpflichtig. 

Eintragung oder Löschung einer Baulast:

Klären Sie bitte vorher ab, ob die Eigentümer des betreffenden Grundstücks zur Baulastübernahme bereit sind.

Falls ein Erbbaurecht besteht, klären Sie dies auch mit dem Erbbauberechtigten.

 

Sie können beantragen:

  • Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
  • Eintragung und Löschung von Baulasten

Für Baulastenauskünfte:

30 € pro Flurstück, wenn keine Baulast eingetragen ist.

50 €  je eingetragene Baulast pro Flurstück. 

Die Gebühr für die Eintragung einer Baulast berechnet sich anhand der Art und Größe der einzutragenden Baulast. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen