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Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum/Baustellenanordnung/Verkehrsrechtliche Anordnungen

Beschreibung

Baustellenanordnungen für die Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum/Absicherung von Arbeitsstellen gem. § 45 Abs. 6 StVO;
Der Antrag ist gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten beim Amt für Verkehrslenkung einzureichen. Größer Baumaßnahmen müssen mind. einen Monat vorher beantragt werden.

Dem Antrag ist ein Lageplan und ein Verkehrszeichenplan bzw. Regelplan (gemäß den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen RSA21) beizufügen.

Sollte sich herausstellen, dass die Maßnahmen länger als beantragt dauert, ist beim Amt für Verkehrslenkung rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen.

Für Arbeiten kleineren Umfanges (max. 5 Arbeitstage) besteht die Möglichkeit eine Jahresgenehmigung zu beantragen, diese berechtigt zur Teilnahme an einem vereinfachten Anordnungsverfahren (max. 3 Bearbeitungstage). Diese Jahresgenehmigung beinhaltet in der Regel folgende Regelpläne: BI/1, BI/2 in abgewandelter Form, BII/1, BII/2 und BII/4 (RSA21)

§§ 29 Absatz 2, 45 Abs. 6, 46 Absatz 1 Nummer 8 Straßenverkehrsordnung 

 

Name Typ Kosten Beschreibung
Kleine Baustellen Gebuehr 50,00 EUR Sämtliche Gehwegarbeiten, keine Beeinträchtigung der Fahrbahn oder mindestens 5,00m Restfahrbahnbreite. Im geschwindigkeitsreduzierten Bereich nach Regelplan.
Mittlere Baustellen Gebuehr 80,00 EUR Bis maximal halbseitige Sperrung, Beeinträchtigung Fußgänger und Fahrbahn oder unbedeutende Vollsperrung, nach Regelplan.
Große Baustellen Gebuehr 90,00 EUR Nach Regelplan.
Jahresgenehmigung bis zu 10 Baustellen Gebuehr 350,00 EUR
Jahresgenehmigung bis zu 50 Baustellen Gebuehr 600,00 EUR
Jahresgenehmigung ab 51 Baustellen Gebuehr 900,00 EUR