BIS: Suche und Detail

Sondernutzung öffentlicher Straßen und Verkehrsflächen

gebührenpflichtig

Kurzbeschreibung

Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhalten Sie beim Amt für Verkehrslenkung. 

Beschreibung

Wenn Sie öffentliche Straßen oder aber auch öffentliche Flächen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Gemeingebrauch ist die sämtlichen Personen zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen. 

Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind äußerst vielgestaltig.

Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • Container
  • Gerüste
  • Baukräne
  • Baumateriallagerung
  • oder ähnliches

 

Die Benutzung von öffentlichen Gebäuden, Sporthallen, Räumlichkeiten in Schulgebäuden und Kindertagesstätten ist dem Amt für Schule, Kultur und Sport mitzuteilen. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Hacks (anette.hacks@juechen.de).

Sofern städtische Privatgrundstücke genutzt werden, ist dies beim Amt für Stadtentwicklung (Liegenschaften) mitzuteilen und ein Pachtvertrag abzuschließen.

Sondernutzungssatzung der Stadt Jüchen

Straßen und Wegegesetz NRW 

§§ 8, 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Je nach Fläche wird ein Kartenausschnitt/Plan benötigt. 

Bitte stellen Sie mindestens zwei Wochen vorher einen Antrag. 

Die Kosten sind abhängig von der genutzten Fläche und der Nutzungsdauer. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 €. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen