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Verwarn- und Bußgelder

Kurzbeschreibung

Haben Sie die Parkzeit überschritten oder die Parkscheibe vergessen auszulegen?

Betrug die Ladezeit länger als drei Minuten in einer Halteverbots-Zone?

Sie wurden kostenpflichtig verwarnt?

 

Beschreibung

Sie haben eine schriftliche Verwarnung erhalten und fragen sich, was Sie nun veranlassen müssen?

Eine Ordnungswidrigkeit stellt einen geringfügigen Verstoß dar, für den keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden und die Geldbuße zwischen 5,00 und 55,00 Euro beträgt.

Wenn Sie den Verstoß zugeben und die Verwarnung akzeptieren, zahlen Sie den in dem Schreiben festgesetzten Betrag innerhalb einer Woche unter Angabe des Aktenzeichens auf das angegebene Konto der Stadtkasse Jüchen.

Sollten Sie den Verstoß nicht zugeben und die Verwarnung nicht akzeptieren wollen, können Sie das Ihnen vorliegende Schreiben als Anhörungsbogen nutzen. Geben Sie dazu Ihre persönlichen Daten an und teilen Sie bitte mit, ob Sie der verantwortliche Fahrzeugführer waren und ob der Verstoß zugegeben wird. Falls Sie diese Frage mit nein beantworten, ist es der Sache dienlich, wenn Sie darunter eine kurze Begründung formulieren.
Sie können auch die Online-Anhörung nutzen.

Sollte Ihre Einlassung nicht zur Einstellung des Verfahrens führen können, erhalten Sie darüber eine Mitteilung und es wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt das Verwarngeld zu begleichen. Sollten Sie den Verstoß weiterhin nicht akzeptieren wird ein Bußgeldbescheid erlassen, der neben dem Bußgeldbetrag auch weitere Gebühren verursacht. 

Sollten Sie das Fahrzeug zur fraglichen Zeit nicht selbst geführt haben, geben Sie bitte innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Verwarnung den Namen, die Anschrift und soweit bekannt das Geburtsdatum und den Geburtsort der Person an, die das Fahrzeug gefahren hat. Diese Person erhält dann eine neue schriftliche Verwarnung.

Weitere Informationen zu einem Buß- oder Verwarngeld sowie einer Anhörung erhalten Sie beim Amt für Verkehrslenkung. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen