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Vorläufiger Personalausweis

Kurzbeschreibung

Sollte Ihr Personalausweis abgelaufen sein und Sie sofort einen neuen Ausweis benötigen, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Ausweises  im Bürgerbüro.

Wichtige Änderung zum 1. Mai 2025!

Es sind nur noch digitale Passbilder zugelassen.

Diese können entweder bei zertifizierten Fotografen oder im Bürgerbüro erstellt werden. Im Fotostudio wird nach der Erstellung des Passbildes ein QR-Code ausgehändigt mit dem die Behörde bei der Antragstellung das Passbild aus einer Cloud herunterladen kann.

Für die Aufnahme des digitalen Passfotos in der Meldebehörde entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 6,00 Euro.

 

Beschreibung

Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal 3 Monate.

Hinweis:

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin. 

Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes

  • Ihren bisherigen Ausweis/Reisepass ggf. Ihre Geburtsurkunde, sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein
  • ein biometriefähiges Foto nicht älter als ein Jahr 

Wichtige Änderung zum 1. Mai 2025!

Es sind nur noch digitale Passbilder zugelassen. Diese können entweder bei zertifizierten Fotografen oder im Bürgerbüro erstellt werden. Im Fotostudio wird nach der Erstellung des Passbildes ein QR-Code ausgehändigt mit dem die Behörde bei der Antragstellung das Passbild aus einer Cloud herunterladen kann.

Für die Aufnahme des digitalen Passfotos in der Meldebehörde entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 6,00 Euro.

 

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

10,00 Euro 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen