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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Kurzbeschreibung

Bei Interesse an der Mitwirkung als ehrenamtliche Wahlhelferin / ehrenamtlicher Wahlhelfer, bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.

Beschreibung

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt.

Zu Ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses

Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

Die Tätigkeit als Wahlhelferin beziehungsweise als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).

Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich je nach Art der Wahl: 

Kommunalwahlen und Abstimmungen: §§ 2 Abs. 4 und 7 Kommunalwahlgesetz

Bundestagswahlen:  §§ 8-11 BWG, §§ 6-10 Bundeswahlordnung

Landtagswahlen: § 11 LWahlG; § 5, 6 Landeswahlordnung NRW

Europawahlen: § 5 Abs. 1 - 3 EuWG; §§ 6 - 8 Europawahlordnung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen