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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Kurzbeschreibung
Bei Interesse an der Mitwirkung als ehrenamtliche Wahlhelferin / ehrenamtlicher Wahlhelfer, bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.
Beschreibung
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt.
Zu Ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses
Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.
Die Tätigkeit als Wahlhelferin beziehungsweise als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich je nach Art der Wahl:
Kommunalwahlen und Abstimmungen: §§ 2 Abs. 4 und 7 Kommunalwahlgesetz
Bundestagswahlen: §§ 8-11 BWG, §§ 6-10 Bundeswahlordnung
Landtagswahlen: § 11 LWahlG; § 5, 6 Landeswahlordnung NRW
Europawahlen: § 5 Abs. 1 - 3 EuWG; §§ 6 - 8 Europawahlordnung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt Bürgerbüro
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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- Telefon:
02165 915-3233 - E-Mail:
buergerbuero@juechen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3211
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E-Mail: andrea.peters@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3210
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E-Mail: claudia.willkomm@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3208
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E-Mail: christian.jennessen@juechen.de
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