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Wohngeld

Kurzbeschreibung

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum.

Beschreibung

Es ermöglicht Haushalten mit niedrigem Einkommen angemessenes und familiengerechtes Wohnen. Sie können als Mieter/-in einen Mietzuschuss und als Bewohner/-in einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims einen Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Wohngeld wird auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gewährt.

Nicht antragsberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende, Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende denen BaföG dem Grunde nach zusteht.

Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen