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Behindertenparkausweis und Behindertenparkplätze
Beschreibung
Schwerbehinderte Menschen, die im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG" (= außergewöhnlich gehbehindert) oder "BL" (= blind) eingetragen haben, erfüllen die Voraussetzungen für einen "Parkausweis für Behinderte" (= blauer EU-weit gültiger Behindertenparkausweis), mit denen Behindertenparkplätze genutzt werden dürfen.
Wenn das Merkzeichen "G" (= Gehbehindert) und mindestens 80 % GdB eingetragen sind, besteht die Möglichkeit für einen orangefarbenen Ausweis (= "Ausweis über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO"), der bundesweit oder NRW-weit gültig ist.
Bei Vorliegen besonderer Erkrankungen reicht u.U. auch 60 % GdB. Die Voraussetzungen dafür müssen im Einzelfall überprüft werden.
In wenigen Fällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, einen personenbezogenen Behindertenparkplatz eingerichtet zu bekommen, wenn besondere Voraussetzungen dafür vorliegen.
Grundbedingung ist aber in jedem Fall das Vorliegen des blauen Parkausweises für Menschen mit Behinderung.
- Schwerbehindertenausweis
- ggf. Rentenausweis
- ärztliches Attest
- ggf. alter Parkausweis
- Passbild
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt Sachgebiet Verkehr
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3216
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E-Mail: markus.erhard@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3204
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E-Mail: christiane.klose@juechen.de
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