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Bildung und Teilhabe

Kurzbeschreibung

Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Der Leistungskatalog umfasst hier u.a. die Übernahme oder Bezuschussung von folgenden Kostenpunkten:

  • Klassenfahrten sowie Kindergarten- und Schulausflüge
  • Schulbedarf (Aufwendungen für Schulbücher und – material)
  • Fahrtkosten im Rahmen des Schulbesuches
  • Lernförderung
  • Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kindergarten
  • Kosten für die Ausübungen einer gemeinschaftlichen Aktivität (u.a. Sportvereine, kreative Kurse)

Beschreibung

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach dem SGB II leistungsberechtigt sind (Bürgergeld oder Sozialgeld), Leistungen nach AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Der Bezug einer der vorgenannten Leistungen muss zum Beispiel durch Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides nachgewiesen werden.

Der Bezug einer der vorgenannten Leistungen muss zum Beispiel durch Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides nachgewiesen werden.

Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt. Bei Leistungen nach dem SGB II wenden Sie sich unmittelbar an das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss bzw. an den Schulsozialarbeiter.

Weitere Informationenzu den einzelnen Leistungen finden Sie auch auf den Internetseiten des Rhein-Kreises Neuss.

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Sozialamtes:

Mo-Mi 8:30 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:30 bis 12 Uhr

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen