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Bildung und Teilhabe

Kurzbeschreibung

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Beschreibung

Das Bildungspaket unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach dem SGB II leistungsberechtigt sind (insbesondere Bürgergeld oder Sozialgeld), Leistungen nach AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt. Bei Leistungen nach dem SGB II wenden Sie sich unmittelbar an das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss bzw. an den Schulsozialarbeiter.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Rhein-Kreis Neus.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen