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Brauchwasser

Beschreibung

Brauchwasser ist z. B. Regenwasser aus der Zisterne zur Toilettenspülung. Durch die Nutzung des Brauchwassers entsteht eine Gebührenpflicht, da dadurch Schmutzwasser in das öffentliche Kanalnetz abgeleitet wird. Die Brauchwassermenge muss durch einen fest installierten Wasserzähler gemessen werden.

Hinweise:

  • Wasserzähler müssen der DIN V 3260-10 und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen.
  • Die mit dem Erhebungsbogen gemeldeten Wasserverbräuche sind nicht in der Jahresveranlagung (Endabrechnung des Vorjahres) enthalten.
  • Für die ermittelten Wassermengen, die aus Brauchwasseranlagen der öffentlichen Kanalisation der Gemeinde Jüchen zugeführt werden, erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid.
  • Der umseitige Selbstveranlagungsbogen beinhaltet unter Umständen nicht alle technischen Besonderheiten der von Ihnen betriebenen Brauchwasseranlage.
  • Im Einzelfall bitte eine besondere Berechnung der Wassermengen beifügen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen