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Eigentumsumschreibung

Kurzbeschreibung

Neufestsetzung von Grundbesitzabgaben bei Eigentümerwechsel.

Umschreibung des Eigentums auf den wirtschaftlichen Eigentümer (zur Veranlagung von Gebühren).

Beschreibung

Schuldner der Grundsteuer ist für ein ganzes Kalenderjahr derjenige, dem das Grundstück zu Beginn des Kalenderjahres gehört. Die Zurechnung auf den/die neuen Eigentümerin/Eigentümer erfolgt durch das zuständige Finanzamt auf den 01.01. des auf die wirtschaftliche Übergabe folgenden Jahres. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt. Angaben über den wirtschaftlichen Übergang finden Sie in der Regel im notariellen Vertrag zur Eigentumsübertragung in dem Abschnitt, in dem der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten behandelt wird.


Das Amt für Finanzen wird bei einem Eigentumswechsel in der Regel nicht unmittelbar informiert, sondern erhält diese Information erst zu einem späteren Zeitpunkt durch die Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamtes.


Durch das Formular der Sofortumschreibung besteht die Möglichkeit, dass der Besitzwechsel zum nächsten 1. des Monats durchgeführt wird, der nach der wirtschaftlichen Eigentumsübergabe folgt.


Nachdem das Formular ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben dem Amt für Finanzen der Stadt Jüchen vorgelegt wurde, können die Grundsteuer und die veranlagten Gebühren ab dem Zeitpunkt der wirtschaftlichen Übergabe dem/den Erwerber/n zugerechnet werden.

Für die Zurechnung der Schmutzwassergebühren ist dabei die Vorlage der Endabrechnung des Wasserversorgungsunternehmens zwingend erforderlich.

Hierfür muss der Zählerstand zum Stichtag der wirtschaftlichen Übergabe dem Wasserversorger mitgeteilt werden.

Für die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer werden daraufhin die Schmutzwassergebühren cbm/Person/Monat pauschal als Vorauszahlung festgesetzt. Hier erfolgt am Ende des Jahres eine Abrechnung anhand des tatsächlichen Verbrauches.

Dieser Bürgerservice kann nicht rückwirkend für vergangene Jahre gewährt werden.

Um für das laufende Jahr eine Sofortumschreibung zu beantragen, muss das von allen Vertragsparteien unterschriebene Formular und die Endabrechnung des Wasserversorgers dem Amt für Finanzen der Stadt Jüchen bis spätestens zum 30. November vorliegen.