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Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser)

Kurzbeschreibung

Die Entwässerungsgebühren unterteilen sich in Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.

Beschreibung

Bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr gilt hier Frischwasserverbrauch (cbm) = Schmutzwasserverbrauch (cbm) des jeweils letzten Kalenderjahres. Diese werden dem Steueramt der Stadt Jüchen von den Kreiswerken Grevenbroich jährlich mitgeteilt.

Verwenden Sie Frischwasser, dass nicht in den Kanal eingeleitet wird (z. B. für die Gartenbewässerung), empfiehlt die Stadt Jüchen den Einbau eines Zwischenzählers (Antrag auf Einbau eines Zwischenzählers). Dieser Verbrauch ist jährlich den Kreiswerken mitzuteilen. Hierzu verwenden Sie bitte die Ablesekarte der Kreiswerke oder die digitale Möglichkeit  zur Übermittlung der Zählerstände.  

Wird eine Zisterne in Verbindung mit einer Regenwassernutzungsanlage betrieben, ist dieser Verbrauch über einen separaten Zwischenzähler zu erfassen und jährlich abzulesen. Die Schmutzwassergebühren erhöhen sich um den Verbrauch des Regenwassers.

Die Niederschlagswassergebühr unterteilt sich in die Grundgebühr und die Benutzungsgebühr. Die Berechnung erfolgt anhand der Größe der versiegelten Flächen (qm) auf dem Grundstück, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die Abwasseranlage gelangen kann.

Für Fragen, wie sich die Quadratmeter der versiegelten Flächen Ihres Grundstückes zusammensetzen oder für Fragen zur Abnahme des Zwischenzählers, können Sie sich gerne an das Amt für öffentliche Infrastruktur wenden.

Satzungen der Stadt Jüchen

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