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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)

Kurzbeschreibung

Für die Feststellung eines Anspruches auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss zuständig. 

Beschreibung

Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ist eine gemeinsame Einrichtung des Rhein-Kreises Neuss und der Agentur für Arbeit Mönchengladbach.

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in Form von Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen erbracht.

Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss gliedert sich in folgende Bereiche:

  1. Die Leistungsgewährung ist für die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie der Bedarfe der Unterkunft zuständig.
  2. Der Bereich Markt und Integration informiert und berät erwerbsfähige Hilfebedürftige durch eine Fachkraft der Arbeitsvermittlung oder des Fallmanagements umfassend. Um Arbeitsuchenden die Aufnahme oder den Erhalt einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, stehen den Arbeitsvermittlern und Arbeitsvermittlerinnen sowie den Fallmanagerinnen und Fallmanagern vielfältige und auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtete Maßnahmen zur Verfügung, die im Integrations- und Arbeitsmarktprogramm festgelegt sind.

Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss - Standort Grevenbroich - ist für Sie wie folgt zu erreichen:

  • Anschrift: Auf der Schanze 10, 41515 Grevenbroich
  • Sprechzeiten: grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Kurzanliegen, Anfragen und Antragstellung montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Telefon: 02131 / 12400
  • E-Mail: Jobcenter-Rhein-Kreis-Neuss.Team-781@jobcenter-ge.de