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Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

Beschreibung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen im Rentenalter bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen sicherstellt, sofern der Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen sichergestellt werden kann. Die Grundsicherung unterstützt Menschen dabei, ihren Lebensunterhalt aufzubringen und deckt das sozial-kulturelle Existenzminimum ab. Sie ist somit eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für eine speziellen Personenkreis.

Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze erreicht haben oder Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen erfolgt durch den Rentenversicherungsträger evtl. auch im Auftrag des Sozialamtes. Bei Personen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen entfällt diese Feststellung des Rentenversicherungsträgers.

Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Jüchen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen