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Grünflächen

Beschreibung

Von der Stadt Jüchen werden folgende Grünflächen unterhalten:

  • Ökologische Ausgleichsflächen, vorwiegend an den Ortsrändern gelegen, mit extensiv gepflegten Wiesen (2-malige Mahd im Jahr), Gehölzgruppen und Einzelbäumen
  • Parkanlagen in Jüchen und Hochneukirch mit teilweise altem Baumbestand
  • Straßenbegleitgrün in Form von Pflanzbeeten, Bankettstreifen, Baumalleen und Einzelbäumen
  • Bürgerwäldchen mit Spenderbäumen in Jüchen, Hochneukirch/Holz und Bedburdyck
  • Uferbepflanzungen an den Bachläufen mit Ausnahme des Jüchener Baches (zuständig ist hier der Erftverband)

Die Pflege des innerörtlichen Straßenbegleitgrüns obliegt grundsätzlich der Stadt Jüchen und wird regelmäßig vom Baubetriebshof durchgeführt. Die Zuständigkeiten für die Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns außerhalb der geschlossenen Ortschaften hängen hingegen von der Klassifizierung der jeweiligen Straße ab. Hier sind demnach neben der Stadt Jüchen vorwiegend der Rhein-Kreis Neuss oder der Landesbetrieb Straßenbau NRW tätig. 

Für weitergehende Informationen zur Unterhaltung der oben genannten Grünflächen wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtentwicklung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen