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Großraum- und Schwerverkehr

Kurzbeschreibung

Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Erlaubnis für Großraum- und Schwertransporte liegt beim Straßenverkehrsamt Rhein-Kreis Neuss

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Beschreibung

Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 Absatz 1 Nr. 5, i. V. mit Absatz 1 Nr. 2 -StVO zur Durchführung von Schwertransporten, die mit Ladung die zulässigen Abmessungen überschreiten.

Ein Abwicklungsverfahren ist über VEMAGS (VErfahrensMAnagement für Großraum- und Schwertransporte) möglich. VEMAGS® ist das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes.

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