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Nutzung Kanal - temporäre Einleitgenehmigung
Beschreibung
Sobald für eine Veranstaltung oder eine Baustelle Frischwasser benötigt wird, muss dieses auch wieder ordnungsgemäß abgeleitet werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein für eine Veranstaltung ein Toilettenwagen aufgestellt wird oder ein Schankwagen das Spülwasser ableiten muss.
Das dadurch anfallende Schmutz- bzw. Brauchwasser muss mit einem sogenannten provisorischen Kanalanschluss oberirdisch über einen Sinkkasten (Gully) in die Kanalisation eingeleitet werden.
Dafür ist eine Einleitungsgenehmigung (auch Einleitgenehmigung genannt) notwendig, denn eine Einleitung ist nicht überall und an jedem Ort möglich. Einerseits könnten Arbeiten am Kanal erfolgen, die das Einleiten unmöglich machen, oder es ist kein Kanal vorhanden, der geeignet ist. Handelt es sich z.B. um einen reinen Regenwasserkanal, darf dort bspw. kein anderes Wasser eingeleitet werden. Am Kanaldeckel ist das leider nicht erkennbar.
Das Einleiten in den öffentlichen Kanal muss dem Abwasserbetrieb der Stadt Jüchen angezeigt werden, um die Einleitung überprüfen zu können.
Der Antrag auf eine temporäre Einleitgenehmigung ist daher mindestens zwei Wochen vor einer Veranstaltung zu stellen. Hierzu wird ein formloser Antrag per E-Mail an Herrn Dörr (sven.doerr@juechen.de) mit einem Ansprechpartner, Art der Einleitung sowie einem Zeitraum der Einleitung gestellt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für öffentliche Infrastruktur
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- Wilhelmstraße 8
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-6707
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E-Mail: sven.doerr@juechen.de
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