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Verkehrsregelnde Maßnahmen für Veranstaltungen

gebührenpflichtig

Beschreibung

Insbesondere für Schützen- oder Karnevalsumzüge ist eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde notwendig. Nach der Beantragung werden je nach Strecke diverse andere Behörden/Organisationen beteiligt um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Da die Veranstalter Ihre Züge und auch die Wege am besten kennen, können bei der Beantragung auch bereits beispielsweise Halteverbote angefragt werden.

Auch kann es im Rahmen einer Brauchtumsveranstaltung, Straßenfest o. ä. notwendig sein, dass ein Teil der öffentlichen Verkehrsfläche gesperrt wird. Auch hierfür ist eine Genehmigung notwendig, die insbesondere regelt, wie die verkehrssichere Absperrung durchzuführen ist.

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung einer Veranstaltung

Versicherungserklärung (auszufüllen von der Versicherung)

Veranstaltererklärung

Die Antragsstellung hat spätestens einen Monat vor Veranstaltung zu erfolgen.

Name Typ Kosten
Genehmigung Gebuehr 50,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen