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Verkehrsregelnde Maßnahmen für Veranstaltungen
Beschreibung
Insbesondere für Schützen- oder Karnevalsumzüge ist eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde notwendig. Nach der Beantragung werden je nach Strecke diverse andere Behörden/Organisationen beteiligt um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Da die Veranstalter Ihre Züge und auch die Wege am besten kennen, können bei der Beantragung auch bereits beispielsweise Halteverbote angefragt werden.
Auch kann es im Rahmen einer Brauchtumsveranstaltung, Straßenfest o. ä. notwendig sein, dass ein Teil der öffentlichen Verkehrsfläche gesperrt wird. Auch hierfür ist eine Genehmigung notwendig, die insbesondere regelt, wie die verkehrssichere Absperrung durchzuführen ist.
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung einer Veranstaltung
Versicherungserklärung (auszufüllen von der Versicherung)
Veranstaltererklärung
Die Antragsstellung hat spätestens einen Monat vor Veranstaltung zu erfolgen.
Name | Typ | Kosten |
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Genehmigung | Gebuehr | 50,00 EUR |
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt Sachgebiet Verkehr
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3216
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E-Mail: markus.erhard@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3204
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E-Mail: christiane.klose@juechen.de
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