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Kommunaler Haushalt
Beschreibung
Der Haushalt einer Stadt bildet die Grundlage des finanziellen jährlichen Rahmen einer jeden Kommune. Der Haushalt bildet die geplanten investiven Ein- und Auszahlungen sowie die konsumtiven Erträge und Aufwendungen pro Periode, also einem Haushaltsjahr, nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie der Kommunalen Haushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW). Jeder Haushaltsentwurf, der durch die Verwaltung vorbereitet wird, muss durch den Rat der Stadt Jüchen mittels Ratsbeschluss verabschiedet werden. Erst nach der erfolgten Verabschiedung des Haushaltsplans und der ggf. erforderlichen Genehmigung durch die Kommunalaufsicht dürfen Maßnahmen wie z.B. der Bau einer neuen Schule, die Instandhaltungsmaßnahmen einer Sportanlage oder die Sanierung von städtischen Gebäuden begonnen werden. Oberstes Ziel eines jeden Haushaltes ist es, ausgeglichen zu sein, d.h., dass die Höhe der jährlichen Aufwendungen mit der Höhe der jährlichen Erträge mindestens übereinstimmen. Sind die jährlichen Aufwendungen durch die jährlichen Erträge gedeckt, spricht man von einem ausgeglichenen Haushalt. Sind die jährlichen Aufwendungen höher als die jährlichen Erträge und ist gleichzeitig keine Ausgleichsrücklage mehr vorhanden, so muss die Kommune Maßnahmen ergreifen, um entweder die Aufwendungen zu senken oder die Erträge zu erhöhen.
Die genaue Lage des jeweiligen Haushaltsjahres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Haushaltsbüchern. Bei der „Entwurfsversion“ handelt es sich um den von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsplan, der i.d.R. in den unterjährigen internen Haushaltsberatungen definiert wird. Sofern der Entwurf finalisiert und durch den Rat der Stadt Jüchen beschlossen wurde, wird die jeweilige „Verabschiedungsversion“ des Haushaltes – also der endgültigen Version des Hauhaltplanes – gedruckt.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Finanzen
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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- Amt für Finanzen Sachgebiet Haushaltsplanung und Vergaben
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Amtsleitung
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Telefon: 02165 915-2000
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E-Mail: ute.esser@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-2001
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E-Mail: juergen.wolf@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-2006
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E-Mail: oliver.duckwitz@juechen.de
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