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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Beschreibung

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Problemen vorliegen, haben einen Anspruch auf Hilfeleistungen zur Überwindung von vorliegenden besonderen sozialen Schwierigkeiten, wenn sie diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können.

Besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten bestehen beispielsweise bei Menschen, die keine Wohnung oder keine gesicherte Lebensgrundlage haben.

Weiterhin könnten Anspruchsberechtigte in gewaltgeprägten Umständen leben oder aus einer geschlossenen Einrichtung entlassen worden sein.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Mittel, um Probleme der Lebensgestaltung, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen, abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen