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Plakatierung
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Durch Werbung mit Plakaten soll auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt der Sondernutzungssatzung der Stadt Jüchen, neben weiterer gesetzlicher Vorgaben.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht. Ob eine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden kann, wird bei jeder Antragsstellung einzeln geprüft.
Die Plakatierung im öffentlichen Straßenverkehrsraum ist in den meisten Fällen kostenpflichtig. Die Gebühren berechnen sich wie folgt:
Tafeln je 1 qm je Nutzungszweck je 10 Tage beanspruchen eine Gebühr von 2,50 Euro. Angefangene Tage gelten als volle Tage; angefangene Quadratmeter gelten als volle Quadratmeter. Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzung beträgt 20,00 Euro. Für die Ausstellung und Verlängerung einer Sondernutzungsgebühr wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 Euro erhoben.
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Sondernutzungssatzung der Stadt Jüchen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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- E-Mail:
ordnungsamt@juechen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3201
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E-Mail: heike.vonmengden@juechen.de
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