BIS: Suche und Detail

Gewerbeanmeldung

gebührenpflichtig

Beschreibung

Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit

  • selbständig
  • regelmäßig
  • entgeltlich und
  • mit Gewinnerzielungsabsicht

durchführen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung.

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei

  • Neuerrichtung eines Betriebs,
  • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
  • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
  • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
  • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
  • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

Die erforderlichen Dokumente entnehmen Sie bitte dem Wirtschafts-Service-Portal.

Kategorie Gebühr (Euro)*
Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26,00 €
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,00 €
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei natürlichen Personen 13,00 €
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,00 €

 

Durch das Einholen weiterer Unterlagen (z. B. Führungszeugnis) können zusätzliche Kosten entstehen.