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Gewerbeanmeldung
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit
- selbständig
- regelmäßig
- entgeltlich und
- mit Gewinnerzielungsabsicht
durchführen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung.
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei
- Neuerrichtung eines Betriebs,
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
- Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
- Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Die erforderlichen Dokumente entnehmen Sie bitte dem Wirtschafts-Service-Portal.
Kategorie | Gebühr (Euro)* |
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Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind | 26,00 € |
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter von Personengesellschaften sind | 33,00 € |
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei natürlichen Personen | 13,00 € |
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen | 13,00 € |
Durch das Einholen weiterer Unterlagen (z. B. Führungszeugnis) können zusätzliche Kosten entstehen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3208
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E-Mail: christian.jennessen@juechen.de
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