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Fahrradbox am Bahnhof in Jüchen

gebührenpflichtig

Kurzbeschreibung

Beschreibung

Allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Jüchen und weiteren Gemeinden ist es möglich, eine Fahrradbox am Bahnhof in Jüchen anzumieten. Vorausgesetzt ist eine Verfügbarkeit einer Box.

Sollte es zu einer Einigung kommen, wird ein Vertrag aufgesetzt. Dieser ist ab Unterschrift bis zum Jahresende gültig. Sollte nicht fristgerecht gekündigt werden, verlängert sich dieser um ein weiteres Jahr.

Kündigungen sind schriftlich einzureichen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Fälligkeit der Miete bei Verlängerung ist der 31.01.

Voraussetzung für ein Mietverhältnis ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. eines gültigen Reisepasses und eines noch mindestens einen Monat gültigen Zeitfahrausweises, der auf den Mietenden ausgestellt ist und den Bahnhof in Jüchen tariflich einschließt.

Name Typ Kosten
Einmalige Kaution bei erstmaliger Anmietung Keine Angabe 30,00 EUR
Mietpreis pro Monat Benutzungsgebuehr 6,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen