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Fischereischein

Information

Kurzbeschreibung

Beschreibung

Nach Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Juli 2026 zwischen einer Antragstellung bei der unteren Fischereibehörde des Rhein-Kreises Neuss über das bekannte Online-Formular oder alternativ Online über das NRW-Serviceportal (Login nur mit BundID/eID-Funktion möglich) auswählen.

Bürgerinnen und Bürger die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Kreises Neuss beantragen. 

Mit der Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Alte Fischereischeindokumente müssen einmalig zur Überprüfung auf Echtheit bei der unteren Fischereibehörde des Rhein-Kreises Neuss vorgezeigt werden, bevor die neuen Fischereischeine beantragt werden können. Die Einreichung der Fischereischeindokumente und/oder des Fischerprüfungszeugnisses kann persönlich zu den Servicezeiten oder auf dem Postweg erfolgen. Eine Rückgabe der Dokumente nach erfolgreicher Überprüfung erfolgt ebenfalls persönlich oder auf dem Postweg. 

Der Fischereischein wird künftig auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe. Die Fischereiabgabe kann wahlweise für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entweder mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entrichtet werden. Der neue Fischereischein wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. Wer mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland in NRW angeln möchte, zahlt ab 01. Juli 2026 ebenfalls die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe. Die Zahlung der Fischereiabgabe erfolgt ebenfalls über das Online-Formular der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Kreises Neuss oder über das NRW-Serviceportal

Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der unteren Fischereibehörde in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.

Der bisherige Jugendfischereischein gibt es künftig nicht mehr. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen ohne eigenen Schein angeln, wenn eine Person mit gültigem Fischereischein sie begleiten.

Der bisherige Sonderfischereischein wurde jetzt unbenannt in „Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit“ und kann nur noch online über das NRW-Serviceportal oder beim Landesamt NRW beantragt werden.