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Altlasten

gebührenpflichtig

Kurzbeschreibung

Im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind Altlasten als Altablagerungen und Altstandorte definiert, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorgerufen werden.

Beschreibung

Vor einem Grundstückskauf oder einer geplanten Baumaßnahme sollte die Frage evtl. bestehender Altlasten geklärt werden, um unvorhersehbare Kosten zu vermeiden. Jeder hat das Recht, eine Auskunft über die Daten aus dem Kataster zu erhalten. Bei uns erhalten Sie Auskunft.

Der Rhein-Kreis Neuss führt als zuständige Behörde ein Kataster über Altstandorte und Altablagerungen, dass permanent aktualisiert und fortgeschrieben wird.

Bei den Altstandorten handelt es sich um ehemalige Betriebe, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde, wie z.B. Tankstellen, chemische Reinigungen, Gaserzeugung, Maschinenbau. Bei den Altablagerungen handelt es sich um alte Deponien, Ablagerungen und Auffüllungen wie z.B. ehemalige Kies- oder Lehmgruben, die nach ihrer Ausbeutung wieder mit Bodenaushub, Bauschutt, Haus-, Gewerbe-, Industriemüll und sonstigen Materialien verfüllt worden sind. Altstandorte und Altablagerungen können zu Altlasten werden, sofern von ihnen eine Gefährdung für den Menschen oder die Umwelt ausgeht.

  • Adresse des Grundstückes
  • Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Flurkarte (soweit vorhanden)
  • Vollmacht des Grundstückeigentümers (sofern Sie nicht Eigentümer sind)
  • Gerichtsauftrag (soweit vorhanden)

In der Regel eine Woche, bei zusätlichen Recherchen und Auswertungen von Gutachten hängt die Bearbeitungszeit vom Einzelfall ab.

Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus unserem Altlastenkataster. Sie beschränken sich auf eine Aufstellung der bei uns zum Zeitpunkt der Anfrage vorliegenden Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse. Es wird keine Gewähr für die Aktualität der Information und die Vollständigkeit der Unterlagen übernommen.

Nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung sind Auskünfte gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der vorliegenden Information und kann bis maximal 500 € betragen. Die Mindestgebühr beträgt 20,00 €. Diese fällt z.B. auch an, wenn für das Grundstück keine Einträge im Altlastenkataster vorliegen. Sofern Gutachten vorliegen und ausgewertet werden müssen, erhöht sich die Gebühr zuzüglich eventuell anfallender Kosten für Computerausdrucke von 0,25 € pro DIN A4 Seite.