Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum
Kurzbeschreibung
Erklärung zur Abgeschlossenheit von Wohnungen und Garagen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Für Wohnungen in einem Mehrfamilienhauses in Einzelbesitz gibt es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese Bescheinigung wird zum Beispiel beim Verkauf einer Eigentumswohnung benötigt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt Auskunft darüber, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Die jeweilige Baurechtsbehörde erstellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz
-
- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Telefon: 02165 915-6305
-
E-Mail: stefan.goetz@juechen.de
-
Telefon: 02165 915-6306
-
E-Mail: melanie.wilke@juechen.de
-
Telefon: 02165 915-6303
-
E-Mail: stefanos.papageorgiou@juechen.de