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Baulastenverzeichnis
Beschreibung
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
- Eintragung und Löschung von Baulasten
Landesbauordnung NRW 2018 (BauO NRW 2018)
Für eine Auskunft benötigt:
- Eigentumsnachweis oder berechtigtes Auskunftsinteresse
- Rechnungsanschrift
- Vollmacht der/des Eigentümerin/Eigentümers bzw. Maklerauftrag
Die Eintragung einer Baulast ist gebührenpflichtig (zu Lasten des Begünstigten / Antragsteller).
Die Löschung einer Baulast sowie die Baulastenauskunft sind gebührenpflichtig.
Eintragung oder Löschung einer Baulast:
Klären Sie bitte vorher ab, ob die Eigentümer des betreffenden Grundstücks zur Baulastübernahme bereit sind.
Falls ein Erbbaurecht besteht, klären Sie dies auch mit dem Erbbauberechtigten.
Für Baulastenauskünfte:
30 € pro Flurstück, wenn keine Baulast eingetragen ist.
50 € je eingetragene Baulast pro Flurstück.
Die Gebühr für die Eintragung einer Baulast berechnet sich anhand der Art und Größe der einzutragenden Baulast.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-6304
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E-Mail: andre.hamacher@juechen.de
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