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Baulastenverzeichnis

gebührenpflichtig

Beschreibung

  • Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
  • Eintragung und Löschung von Baulasten

Für eine Auskunft benötigt:

  • Eigentumsnachweis oder berechtigtes Auskunftsinteresse
  • Rechnungsanschrift
  • Vollmacht der/des Eigentümerin/Eigentümers bzw. Maklerauftrag

Die Eintragung einer Baulast ist gebührenpflichtig (zu Lasten des Begünstigten / Antragsteller).

Die Löschung einer Baulast sowie die Baulastenauskunft sind gebührenpflichtig. 

Eintragung oder Löschung einer Baulast:

Klären Sie bitte vorher ab, ob die Eigentümer des betreffenden Grundstücks zur Baulastübernahme bereit sind.

Falls ein Erbbaurecht besteht, klären Sie dies auch mit dem Erbbauberechtigten.

Für Baulastenauskünfte:

30 € pro Flurstück, wenn keine Baulast eingetragen ist.

50 €  je eingetragene Baulast pro Flurstück. 

Die Gebühr für die Eintragung einer Baulast berechnet sich anhand der Art und Größe der einzutragenden Baulast. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen