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Befreiung Ausweispflicht

Kurzbeschreibung

Befreiung einer Person von der Ausweispflicht.

Beschreibung

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. Man erhält eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin. 

 

Gesetz über Personalausweis und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)

[...] Die zuständige Personalausweisbehörde nach § 7 Abs. 1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1.für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2.die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3.die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

 

  • Alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.
  • Ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann.
  • Bei Betreuungen: Betreuerausweis sowie Personalausweis oder Reisepass des Betreuers.
  • Bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Sofort nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.

Vorsprache des Betreuers oder eines Bevollmächtigten. Unter Vorlage des letzten abgelaufenen Ausweises/Passes wird die Ausweispflichtbefreiung am selben Tag ausgestellt im persönlichen Termin.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen