Schülerfahrtkosten
Beschreibung
Im Rahmen der Schülerfahrtkostenverordnung können vergünstigte Deutschlandtickets beim Verkehrsanbieter beantragt werden.
Die Anspruchsberechtigung zur Inanspruchnahme der Vergünstigung ergibt sich aus der Entfernung zwischen Schule und Wohnort. Es besteht immer ein Eigenanteil. Eine Kostenübersicht aller Ticketoptionen finden Sie hier.
Entsprechende Anträge müssen über die Schule gestellt werden.
Die Kündigungen der Tickets erfolgen direkt bei der NEW. Das entsprechende Formulare finden Sie rechts unter "Downloads".
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Schulen, Kultur und Sport
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- Straße: Alleestraße Hausnummer: 0
- PLZ: 41363 Ort: Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02165 915-4002
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E-Mail: stephanie.mueschen@juechen.de