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Unterbringung und soziale Betreuung von Asylbewerbern, Aussiedlern und Geflüchteten

Kurzbeschreibung

Mit der Stellung eines Asylantrages nach der Einreise in das Bundesgebiet unterliegen die Antragsteller einem länderübergreifenden Verteilungsverfahren und werden über die jeweilige Landesstelle den Kommunen zur Aufnahme zugewiesen.

Beschreibung

Weitere Informatioen erhalten Sie beim Sozialamt und der Integrationsstelle der Stadt Jüchen.

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Sozialamtes:

Mo-Mi 8:30 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:30 bis 12 Uhr

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen