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Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)

gebührenfrei

Beschreibung

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.

Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich sein:

Erste Nachuntersuchung

Weitere Nachuntersuchung

Außerordentliche Nachuntersuchung

Sie haben folgende Möglichkeiten, den Untersuchungsberechtigungsschein zu beantragen:

  • im Onlineverfahren bequem und sofort verfügbar von zu Hause aus                                                       
  • mit einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin. 

Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Anstelle der betroffenen Person kann der Antrag auch von einem Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Die Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein. Vor dem Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres muss eine Nachuntersuchung durchgeführt werden, sofern die/der Jugendliche dann noch nicht volljährig ist. 

Die Ausgabe der digitalen ID erfolgt sofort.

Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:

  • muss in Jüchen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen

Gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen