Verwaltungsgebühren
Beschreibung
Bei der Verwaltungsgebühr handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Gebühr und eine Kommunalabgabe in Form einer finanziellen Gegenleistung für eine Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit einer Kommunalverwaltung.
Verwaltungsgebühren werden als Gegenleistung für ein bestimmtes Verwaltungshandeln erhoben.
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Gebührensatzung der Stadt - Eine Übersicht des Jüchener Ortsrechts finden Sie hier.
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Finanzen
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- Straße: Am Rathaus Hausnummer: 5
- PLZ: 41363 Ort: Jüchen
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