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Vorläufiger Personalausweis

Kurzbeschreibung

Sollte Ihr Personalausweis abgelaufen sein und Sie sofort einen neuen Ausweis benötigen, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Ausweises im Bürgerbüro.

Änderungen hierzu finden Sie immer aktuell auf unserer Homepage. 

Beschreibung

Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal 3 Monate.

Hinweis:

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin. 

 

Wichtige Änderung: ab 01. Mai 2025 sind nur noch digitale Passbilder zulässig. 

Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes

  • Ihren bisherigen Ausweis/Reisepass ggf. Ihre Geburtsurkunde
  • ein digitales Foto

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

10,00 Euro 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen