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Vorläufiger Personalausweis

Kurzbeschreibung

Sollte Ihr Personalausweis abgelaufen sein und Sie sofort einen neuen Ausweis benötigen, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Ausweises im Bürgerbüro.

Änderungen hierzu finden Sie immer aktuell auf unserer Homepage. 

Beschreibung

Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal 3 Monate.

Hinweis:

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin. 

 

Wichtige Änderung: ab 01. Mai 2025 sind nur noch digitale Passbilder zulässig. 

Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes

  • Ihren bisherigen Ausweis/Reisepass ggf. Ihre Geburtsurkunde
  • ein digitales Foto

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Ab 01. Mai 2025 sind grundsätzlich nur noch digitale Passbilder zugelassen. Sie können das digitale Lichtbild bei einem zertifizierten Fotodienstleister oder auch im Bürgerbüro des Rathauses anfertigen lassen. Die Gebühr zur Erstellung des Lichtbildes im Rathaus beträgt 6,00 Euro. Das Foto wird an einem Fototerminal digital aufgenommen und dann in das IT-System der Meldebehörde übertragen. Bitte beachten Sie, dass das Fototerminal lediglich für die Aufnahme von Fotos von Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren geeignet ist. 

10,00 Euro 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen