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Vorläufiger Personalausweis

Kurzbeschreibung

Sollte Ihr Personalausweis abgelaufen sein und Sie sofort einen neuen Ausweis benötigen, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Ausweises  im Bürgerbüro.

Beschreibung

Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal 3 Monate.

Hinweis:

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin. 

Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes

  • Ihren bisherigen Ausweis/Reisepass ggf. Ihre Geburtsurkunde, sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein
  • ein biometriefähiges Foto nicht älter als ein Jahr 

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

10,00 Euro 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen