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Wohngeld

Kurzbeschreibung

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum.

Beschreibung

Wohngeld ermöglicht Haushalten mit niedrigem Einkommen angemessenes und familiengerechtes Wohnen. Sie können als Mieterin oder Mieter einen Mietzuschuss und als Bewohnerin oder Bewohner einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims einen Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Wohngeld kann auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gewährt werden.

Durch den Bezug von Wohngeld sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG erhalten (bspw. Bürgergeld und Grundsicherung), tragbar gestaltet werden. 

Nicht antragsberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende, Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende, denen dem Grunde nach Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zustehen würden. 

Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt.

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Sozialamtes:

Mo-Mi 8:30 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:30 bis 12 Uhr