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Beurkundung einer Geburt

Kurzbeschreibung

Zu diesem wunderbaren Ereignis gratulieren wir Ihnen recht herzlich. Wir freuen wir uns sehr, Sie bei den weiteren Formalitäten unterstützen zu dürfen.

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig. Unabhängig vom Wohnsitz der Eltern werden alle Kinder, die in Jüchen geboren werden, durch das Standesamt Jüchen beurkundet. Hierfür stellt Ihnen die Hebamme eine Geburtsanzeige aus, welche Sie mit weiteren Unterlagen dem Standesamt persönlich vorlegen.

Die Geburtshelferin/der Geburtshelfer wird Ihnen nach der Entbindung eine schriftliche Geburtsanzeige für "Standesamtliche Angelegenheiten" aushändigen.
Beachten Sie bitte, dass beide Eltern die Vornamensführung auf der Rückseite unterschreiben müssen!

Mit dieser Geburtsanzeige, dem Familienstammbuch und dem Personalausweis können die Elternteile oder eine bevollmächtigte Person die Geburt beim Standesamt beurkunden lassen.

Die deutschen und ausländischen Vorschriften, welche beachtet werden müssen, sind sehr vielfältig. Ebenso unterschiedlich sind auch die Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen.

  • Schriftlich Anzeige der Geburt
  • ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Namensführung des Kindes im Original
  • Personalausweis bzw. ausländ. Lichtbildausweis beider Eltern
  • Eheurkunde
  • Wenn nicht verheiratet: Geburtsurkunde der Eltern, Vaterschaftsanerkennung und wenn vorhanden auch die Sorgerechtserklärung

Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte zusammen mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

Die Geburt eines Kindes ist dem Standesamt, in dessen Zuständigkeit es geboren ist, binnen einer Woche anzuzeigen.

Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom zuständigen Standesamt eingeschätzt werden

Bescheinigungen für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe), Kindergeld, Elterngeld sind gebührenfrei. Eine Personenstandsurkunde für das Stammbuch kostet 14,00 Euro.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen