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Beurkundung der Geburt
Kurzbeschreibung
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Man kann jederzeit bei dem Standesamt des Geburtsortes eine Geburtsurkunde anfordern.
Beschreibung
Die Geburtshelferin/der Geburtshelfer wird Ihnen nach der Entbindung eine schriftliche Geburtsanzeige für "Standesamtliche Angelegenheiten" aushändigen.
Beachten Sie bitte, dass beide Eltern die Vornamensführung auf der Rückseite unterschreiben müssen!
Mit dieser Geburtsanzeige, dem Familienstammbuch und dem Personalausweis können die Elternteile oder eine bevollmächtigte Person die Geburt beim Standesamt beurkunden lassen.
Die deutschen und ausländischen Vorschriften, welche beachtet werden müssen, sind sehr vielfältig. Ebenso unterschiedlich sind auch die Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen.
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3205
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E-Mail: edgar.noelting@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3206
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E-Mail: silke.rafaneli@juechen.de
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